| Firmenfitness: Gesundheit und Persönlichkeitsentwicklung für Ihre Mitarbeiter |
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| Geschrieben von: Administrator |
| Donnerstag, den 14. Oktober 2010 um 12:19 Uhr |
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Steuern sparen durch betriebliche Gesundheitsförderung (BGF): Verringern Sie Ihre Abgabelast durch Maßnahmen der BGF für Ihre Mitarbeiter.
Senken Sie durch betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) Ihre Abgabelast jährlich bis zu 500,- EUR für jeden Mitarbeiter. Begünstigt werden sowohl innerbetriebliche BGF-Angebote als auch Barzuschüsse an die Arbeitnehmer für extern durchgeführte Maßnahmen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Solche Barzuschüsse können entweder direkt an den Dritten ausbezahlt werden. Ausgeschlossen von der Übernahme der Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen sind Sportvereine oder Fitnessstudios. Diese Angebote führen nicht zur Steuer- und Beitragsfreiheit. Mehr Informationen erhalten Sie unter der DEHAGFit Hotline 02234-27693 |
| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 06. September 2011 um 11:28 Uhr |






